Blitzschutz

Blitzschutzsysteme sind im Kanton Bern nur für die wenigsten Gebäude gesetzlich vorgeschrieben. Private Haushalte verlassen sich oft auf hohe Nachbargebäude oder auf „Wettertannen“. Doch der Blitz sucht sich immer den geringsten Widerstand und kann selbst dann in ein Haus einschlagen, wenn daneben ein höheres Objekt steht. Blitzschutzsysteme verhindern zwar nicht das Einschlagen des Blitzes, schützen jedoch Gebäude, Bewohner und Tiere vor erheblichen Schäden, indem sie die Blitzenergie kontrolliert zur sicheren Erdung ableiten.

Eine Blitzschutzanlage besteht aus Fangnetz, Ableitungen und Erdung. Sie leitet den Blitzstrom sicher in die Erde ab, so dass kein Schaden am Gebäude oder an elektrischen Anlagen entsteht.

Wirksamer Blitzschutz ist für jeden Hausbesitzer sinnvoll. Die Gebäudeversicherung (GVB) übernimmt im Kanton Bern Kostenbeiträge von bis zu 2500 Franken für freiwillig installierte äussere Blitzschutzsysteme.

Wir sind von der GVB als Blitzschutz-Fachfirma anerkannt (Anerkennungsnummer 113). Kontaktieren Sie uns gerne für eine individuelle Beratung.